Mittelstufe

Die Mittelstufe umfasst die Klassenstufen 7 bis 10, wobei die Klassenstufe 10 den Übergang zwischen der Mittel- und der Oberstufe darstellt.

Wahlpflichtbereich
Die Wahlen erfolgen im Frühjahr stets für das folgende Schuljahr. Grundsätzlich unterscheidet man drei Wahlbereiche:

  • Im Wahlbereich I wählen die Schüler zwischen Religion und Philosophie. (nicht in Klassenstufe 8)
  • Im Wahlbereich II wählen die Schüler zwischen Kunst, Musik und Theater.
  • Im Wahlbereich III wählen die Schüler zwischen Kunst, Musik, Theater, Informatik, Naturwissenschaftlichem Praktikum, Chor, Big Band, Orchester und Spanisch als dritter Fremdsprache (ab Kl. 8 mit drei Wochenstunden).

In den Wahlbereichen II und III müssen unterschiedliche Bereiche angewählt werden. Für denselben Lernbereich wird im Zeugnis auch nur eine Note ausgewiesen.

Die Anwahlen und das Einrichten von Wahlpflichtkursen werden so optimal wie möglich für alle Betroffenen durchgeführt. Gleichwohl kann es geschehen, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht die gewünschte Erstwahl belegen kann. Die Wahlen sind verbindlich, was bedeutet, dass man sie sehr gewissenhaft angehen sollte. Wechsel zu Beginn eines Schuljahres sind nur mit einem Tauschpartner bzw. einer Tauschpartnerin möglich und innerhalb der ersten 14 Tage eines Schuljahres möglich.

Klassenwiederholungen und Schulwechsel

Klassenwiederholungen sowie Schulformwechsel sind nur in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern und Genehmigung durch die Behörde möglich. Grundsätzlich gilt in den Jahrgängen 8 und 9, dass Schülerinnen und Schüler automatisch aufrücken.
Um Lerndefizite auszugleichen, werden Förderverträge mit den Schülern vereinbart, die zu einer verbindlichen Teilnahme am Förderunterricht Fördern statt Wiederholen führen. Die Zeugniskonferenz entscheidet, welche Schüler in welchen Fächern speziell gefördert werden sollen.
Sollte z. B. aufgrund eines Umzugs ein Wechsel von einem anderen Gymnasium auf unsere Schule angestrebt werden, muss beachtet werden, dass wir zur Anwahl der zweiten Fremdsprache Französisch und Latein anbieten. Spanisch wird an unserer Schule frühestens in Klassenstufe 8 als dritte Fremdsprache im Wahlpflichtbereich angeboten.

Zeugnisse in der Mittelstufe
Im zweiten Zeugnis der Klassenstufe 8 und in beiden Zeugnissen der Klassenstufe 9 sowie im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 wird eine Prognose zur weiteren Schullaufbahn vermerkt:

  • Der Schüler wird bei gleichbleibenden Leistungen voraussichtlich den Übergang in die Sekundarstufe II (SEK II) schaffen. bzw.
  • Der Schüler wird bei gleichbleibenden Leistungen voraussichtlich den mittleren Schulabschluss (MSA) schaffen.

Letztere Prognose im Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bedeutet gleichzeitig, dass der Schüler an den MSA-Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (jeweils mündlich und schriftlich) teilnehmen muss, um den mittleren Schulabschluss zu erreichen.
Überfachliche Kompetenzen – namentlich Selbstkompetenz, sozial-kommunikative Kompetenz und lernmethodische Kompetenz – bilden den Schwerpunkt der in jedem Schuljahr für jeden Schüler stattfindenden Lernentwicklungsgespräche.

Überprüfungen in Klasse 10
Jeder Schüler der 10. Klasse muss an den schriftlichen Überprüfungen (keine MSA-Prüfung) teilnehmen. Diese stellen im Kern am selben Tag (ca. im Februar) im gesamten Land Hamburg stattfindende Vergleichsarbeiten dar. Sie erfolgen in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, die sich der Schüler aussuchen kann.
Anschließend gibt es im Frühjahr eine mündliche Überprüfung in Kleingruppen (max. 5 Schüler) in mindestens einem der Fächer Deutsch und Mathematik sowie in der gewählten Fremdsprache. Die Themen der mündlichen Überprüfungen werden dezentral festgelegt.
Die Überprüfungen ergeben eine Prüfungsnote, die entweder nur aus der schriftlichen Note oder aus dem Mittelwert der schriftlichen und der mündlichen Note besteht. Diese Prüfungsnote geht mit 30 % in die Gesamtjahresnote ein (siehe Schaubild).

Schülerinnen und Schüler, die an den Überprüfungen teilgenommen und eine Versetzung in die Studienstufe erzielt haben, erreichen automatisch den mittleren Schulabschluss.
Schülerinnen und Schüler, die unsere Schule mit dem mittleren Schulabschluss nach Klassenstufe 10 verlassen und keine Versetzung in die Studienstufe erreichen, können ihre Schullaufbahn an keiner allgemeinbildenden Schule, folglich auch keiner Stadtteilschule oder einem beruflichen Gymnasium, fortsetzen.

Miriam Osterwold
Abteilungsleiterin Mittelstufe